Sonntag, 10. Januar 2010

Einkommenssteuer für Ausgaben im Ausland

Asunción: Keine Einkommenssteuer für Ausgaben im Ausland- Das Dekret 3738/09, welches die persönliche Einkommenssteuer regelt, präsentiert weitere Neuerungen bezüglich persönlicher Ausgaben im Ausland. Wie es in dem Artikel heisst, brauchen die Steuerzahler, die ihre persönlichen und familiären Ausgaben im Ausland tätigen, keine Beiträge zahlen. Das bedeutet, dass sie für keine Unterhaltskosten, Erziehung, Gesundheit, Kleidung, Wohnung, sowie persönliche und familiäre Freizeitgestaltungskosten Beiträge zu zahlen brauchen. Gleichzeitig müsse klar gestellt sein, dass der Betroffene keine Beiträge für andere Steuerauflagen zahle, in denen die genannten Kosten schon abgezogen worden seien, hiess es.

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